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Besondere Absicherung für Belegärzte

Die Wiener Privatklinik bietet die Möglichkeit einer kostenlosen Berufsunfähigkeits-, Betriebsunterbrechungs- und  Unfallversicherung für ihre Belegärzte.

Ein Chirurg, der aufgrund einer Sportverletzung die Finger seiner rechten Hand nur noch eingeschränkt bewegen und keine Operation mehr durchführen kann; ein junger Internist, bei dem sich eine chronisch entzündliche Darmerkrankung zeigt und der daher keine Ordination mehr betreiben kann:

Auch Ärzte können von Berufsunfähigkeit betroffen sein

Mediziner, die in einem Krankenhaus angestellt sind, sind seitens ihres Arbeitgebers bezüglich Berufsunfähigkeit abgesichert. Nicht so freiberuflich tätige Ärzte. „Wenn heute ein jüngerer Arzt den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, verliert er die Absicherung, die er als Angestellter hat“, weiß Prim. Dr. Walter Ebm, Vorstand der Wiener Privatklinik-Gruppe.

Kostenlose Versicherung

Die Wiener Privatklinik schafft hier Abhilfe. Die WPK bietet ihren Belegärzten unter einfachen Voraussetzungen eine  Berufsunfähigkeitsversicherung an. Für den betreffenden Arzt ist diese Versicherung kostenlos, die Versicherungsbeiträge werden von der WPK übernommen. „Wir wollen damit jenen Ärzten, die als Belegarzt an der WPK tätig sind, eine zusätzliche Sicherheit in ihrem Beruf geben und sie an unser Haus binden.“

Finanzielle Absicherung

Die Gruppenversicherung beinhaltet auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung und eine Unfallversicherung.
Gerade im Fall eines Unfalles besteht die Berufsunfähigkeit ja oft nur für eine bestimmte Dauer. Eine entsprechende Versicherung sorgt dafür, dass der Arzt in jener Zeit, in der er seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann, finanziell abgesichert ist. Ab einer Berufsunfähigkeit von sechs Monaten bezahlt die Versicherung jedem Versicherten eine lebenslange monatliche Rente. All dieser Versicherungsschutz ist für den Arzt mit KEINERLEI KOSTEN verbunden.

Vom HausErlös abhängig

„Die Höhe der Versicherungsleistung hängt unter anderem vom Hauserlös ab, den der einzelne Arzt im letzten Jahr durch seine Arbeit an der WPK generiert hat“, erklärt Prim. Ebm. Sowohl die Rentenleistung im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung als auch die Leistungen im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung sind nach dem Hauserlös gestaffelt.
Es gibt drei Stufen:

  1. die erste Stufe gilt für einen Jahres-Hauserlös von unter 10.000 Euro
  2. die zweite Stufe betrifft einen Hauserlös von 10.000 bis 50.000 Euro
  3. die dritte Stufe wird bei einem Jahreserlös von über 50.000 Euro schlagend

Der Höchstsatz, umfasst 3.000 Euro Versicherungsleistung monatlich bei Berufsunfähigkeit wie auch bei Betriebsunterbrechung.

Jedem solcherart versicherten Arzt steht überdies die Möglichkeit einer freiwilligen Zuzahlung offen, um im Fall des Falles eine höhere  Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können. Auch diese ergänzende freiwillige Höherversicherung ist mit Spezialkonditionen ausgestattet, die es sonst nirgendwo am Markt gibt.

Keine Gesundheitsüberprüfung

Eine Grundvoraussetzung für die kostenlose Versicherung ist die Zustimmung des Arztes. Neben einem Mindestmaß an generiertem Hauserlös bestehen auch weitere Voraussetzungen: Wer bereits eine Alterspension bezieht, braucht natürlich keine zusätzliche
Absicherung mehr. Wer nicht mehr als Belegarzt an der WPK tätig ist, verliert den Anspruch auf die Versicherungsleistungen, wie dies bei
Gruppenversicherungen üblich ist.
Und der Arzt darf zu Versicherungseintritt nicht bereits berufsunfähig oder schwer behindert sein, sondern muss voll arbeitsfähig und darf in den letzten zwölf Monaten nicht länger als 21 Arbeitstage krank gewesen sein. Ansonsten gibt es keine Gesundheitsüberprüfung beim Einstieg.

Jeder fünfte wird berufsunfähig

Jeder fünfte Österreicher wird berufsunfähig. In neun von zehn Fällen ist eine Krankheit dafür verantwortlich, bei jedem zehnten Fall ist ein Unfall der Grund für die Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die eigene Arbeitsfähigkeit durch ein unvorhergesehenes Ereignis, wie etwa eine Krebserkrankung oder die Lähmung durch einen Unfall, über sechs Monate um mehr als die Hälfte vermindert wird.
(Quelle: BMASGK)

Für nähere Informationen und den Abschluss einer Versicherung, wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas – Peter Ebm.

Kontakt:
Thomas – Peter Ebm
Telefon: +43 1 40 180 – 7096
Mail: t.ebm@wpk.at

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