Privatmedizin für Kassenpatienten
Auch wenn man nur eine ganz normale Krankenkassenversicherung hat, kann man sich gegen einen Aufpreis stationär an der Wiener Privatklinik behandeln lassen.
Die private Medizin bietet dem Patienten zwei große Vorteile: Erstens die freie Arztwahl. Und zweitens deutlich kürzere Wartezeiten als im öffentlichen Bereich. Für elektive Eingriffe, also für Operationen, die nicht akut notwendig sind, muss man in öffentlichen Spitälern – etwa im Bereich der Orthopädie – mitunter Monate warten. In einem Privatspital wie der Wiener Privatklinik (WPK) geht das wesentlich schneller.
Kosten gut kalkulierbar
Auch Patienten, die nur bei einer ganz normalen österreichischen Krankenkasse versichert sind und über keine Zusatzversicherung verfügen, können die Vorteile der privaten Medizin nutzen: als sogenannte „Sonderklasseaufzahler“ können sich Patienten in der WPK behandeln lassen, als hätten sie eine private Zusatzversicherung. „Im Gegensatz zu einem reinem Selbstzahler, der über keine österreichische Sozialversicherung verfügt, sind die Kosten für einen „Sonderklasseaufzahler“ sehr gut im Vorhinein kalkulierbar“ betont Dipl. KHBW. Peter Sloup, Verwaltungsdirektor der WPK. Egal, welcher Behandlung sich der Patient unterzieht: Alle Medikamente oder auch die im Operationssaal verwendeten medizinischen Verbrauchsgüter und sonstige Materialien werden pauschal von der Sozialversicherung des Patienten abgedeckt. Mit dem Patienten werden nur fixe Tagessätze für Operationssaal und Zimmer abgerechnet, wo auch die gesamte Pflege und Verpflegung inkludiert ist.
Alles andere wird über einen Direktverrechnungsvertrag zwischen der WPK und der jeweiligen Sozialversicherung auf direktem Wege erledigt. Der Patient braucht für diese direkt verrechneten Beträge weder in Vorleistung gehen, noch sich um irgendeine Einreichung bemühen. Damit können auch Patienten, die über keine Zusatzversicherung verfügen, die Vorteile einer Privatklinik nutzen: freie Arztwahl und sehr rasche Operationstermine. Insbesondere Patienten im orthopädischen Bereich, die schon unter einer ausgeprägte Schmerzsymptomatik leiden, wissen diese Vorteile zu schätzen und nutzen diese Möglichkeit.
Auch bei kleineren Eingriffen
Das Honorar, das der Patient zusätzlich seinem Arzt des Vertrauens bezahlt, ist frei vereinbar. Allerdings orientieren sich die Medizinerin der Regel an den üblichen Sonderklasse-Honoraren. Die entsprechenden Empfehlungen sind auf der Homepage der Wiener Ärztekammer für jedermann zugänglich.
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